Zisterziensische Weggemeinschaft Wilhering – Statuten
Die „Zisterziensische Weggemeinschaft Wilhering“ (ZiWeWi) ist eine durch das das Zisterzienserkloster Wilhering ins Leben gerufene und diesem assoziierte Einrichtung für interessierte und engagierte Christ-gläubige Männer, die unter Anleitung des Oberen bzw. eines von ihm bestimmten Mitbruders eine enge Anbindung an das klösterlichen Leben der Zisterziensermönche suchen. Das Zisterzienserkloster Wilhering möchte mit der Einrichtung dieser Weggemeinschaft solchen Christgläubigen die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit den Mönchen des Klosters für eine bestimmte Zeitdauer ein Stück des Weges zu gehen und so eine konkrete Teilhabe am klösterlichen Leben bzw. am Auftrag des Klosters, das eine Schule für den Dienst des Herrn ist, zu ermöglichen.
1. DIE ASSOZIATION
Die Zisterziensische Weggemeinschaft wird verwirklicht durch eine Assoziation an das Kloster Wilhering. Diese beginnt mit einem zeitlichen Versprechen. Mit der Assoziation an das Kloster Wilhering entsteht weder ein Vertrag mit zivilrechtlichen Folgen, noch irgendwelche Ansprüche auf Lebensunterhalt oder materielle Versorgung. Für Arbeiten, die im Rahmen der Assoziation für das Kloster Wilhering bzw. ihre Betriebe geleistet werden, kann keinerlei Entgelt verlangt werden. Die durch die Assoziation beidseitig ergebenden Rechte und Pflichten sind ausschließlich ideeller geistlicher Art im Rahmen der hier beschriebenen Aufgaben.
2. MITGLIEDSCHAFT
Die Assoziation richtet sich an geeignete – verheiratete oder unverheiratete – christliche Männer, die sich für eine festgelegte Zeitdauer – maximal jedoch für drei Jahre – verpflichten, am klösterlichen Leben und Auftrag des Stiftes Wilhering teilzunehmen und mitzuwirken. Nach Ablauf des zeitlichen Versprechens kann dieses unter Beachtung der hier genannten Aufnahmebedingungen erneuert werden. Im Fall einer bestehenden Ehe braucht es vor der Aufnahme in ZiWeWi eine schriftliche Zustimmung der Ehefrau.
3. KENNENLERNEN
Bevor das Versprechen der Assoziation abgelegt werden kann, ist ein gegenseitiges Kennenlernen notwendig. Die Möglichkeit des Kennenlernens ergibt sich vor allem durch:
- Besuche als Gast im Kloster
- Teilnahme am Freiwilligen Ordensjahr
- Längeres Mitleben und Mitarbeiten im Kloster
4. VORBEREITUNG AUF DIE ASSOZIATION
Vor Ablegung des Versprechens ist es notwendig, dass
- der Kandidat an mindestens dreitägigen Exerzitien teilnimmt
- ein schriftliches Ansuchen mit persönlicher Begründung des Aufnahmeansuchens in die ZiWeWi an den Oberen bzw. das Kapitel des Klosters richtet
- die Absolvierung eines Probejahres im Stift Wilhering. Über die Zulassung zum Probejahr entscheidet der Obere des Stiftes nach Anhörung seines Rates
5. AUFNAHME IN DIE WEGGEMEINSCHAFT
Über die Zulassung zum Versprechen und die damit verbundene Aufnahme in die ZiWeWi entscheidet der Obere des Stiftes Wilhering mit Zustimmung des Kapitels. Im Zuge der Aufnahme in die ZiWeWi wird dem neu Assoziierten ein Gewand überreicht, das ein sichtbarer Ausdruck des nun beginnenden gemeinsamen Weges ist und nur bei Gebet und Gottesdienst im Kloster getragen wird.
6. VERSPRECHEN
Das Versprechen für die Assoziation wird unter folgendem Wortlaut abgelegt: Vorschlag: Ich, NN., verspreche vor Gott und dem hier anwesenden Konvent des Zisterzienserklosters Wilhering mich für drei Jahre unter der Leitung des Oberen bzw. eines von ihm dazu beauftragten Mitbruders auf eine Weggemeinschaft mit den Mönchen dieses Klosters zu begeben und in dieser Zeit regelmäßig an den Gottesdiensten und am Auftrag dieses Klosters teilzunehmen und mitzuwirken.
7. AUFGABEN
Mit dem Versprechen sind insbesondere folgende Verpflichtungen verbunden:
- die Teilnahme am Stundengebet, an der Eucharistie und an den Festen des Klosters (in der Regel mindestens ein verlängertes Wochenende im Monat)
- ein Leben im Alltag aus dem benediktinischen/zisterziensischen Geist;
- die Übernahme von Aufgaben im Kloster nach Möglichkeit
- eine spirituelle Weiterbildung und Vertiefung
- die Teilnahme an den jährlichen Konventexerzitien
- das tägliche „Gebet für das Kloster Wilhering“ (siehe unten)
8. LEITUNG DER WEGGEMEINSCHAFT
Die Leitung der ZiWeWi erfolgt durch den Oberen des Stiftes Wilhering oder durch einen von ihm dazu beauftragten Mitbruder.
9. BEENDIGUNG DER WEGGEMEINSCHAFT
Die Weggemeinschaft wird beendet
- durch Ablauf der im Versprechen festgelegten Zeit
- vor Ablauf der im Versprechen festgelegten Zeit durch schriftliche Mitteilung des Assoziierten an den Oberen des Klosters oder auch durch eine Mehrheitsentscheidung des Kapitels
Gebet für das Kloster Wilhering
Gott, du bist treu. Die Kirche lebt aus dem Reichtum der Begabungen und Gnadengaben, die du schenkst.
Segne das Kloster Wilhering, seine Pfarren, seine Schule und alle Menschen, die du ihm anvertraust.
Mache Menschen hellhörig für deinen Ruf heute.
Schenke dem Kloster neue Ordensberufungen und Menschen, die das Kloster mittragen.
Sende uns deine heiligen Engel zu Hilfe, dass sie uns behüten auf allen unseren Wegen und gib uns in der Gemeinschaft mit ihnen deine ewige Freude.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.
Amen.